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Das gilt jetzt aufgrund der Vogelgrippe im Kyffhäuserkreis

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe (Geflügelpest) im Kyffhäuserkreis finden Sie in diesem Artikel. So viele Kraniche sind bereits gestorben.

Symbolbild „Kraniche“ erstellt mit ChatGPT am 24 Oktober 2025

Symbolbild „Kraniche“ erstellt mit ChatGPT am 24 Oktober 2025

Kyffhäuserkreis. Wie ist der Kyffhäuserkreis auf die Wildvogel-/Geflügelpest aufmerksam geworden?

Am Freitag, dem 17. Oktober 2025, wurde der erste im Kyffhäuserkreis gefundene verendete Kranich vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) in Bad Langensalza positiv auf den Erreger der Geflügelpest getestet. Eine zweite Probe dieses Tieres wurde am 20. Oktober 2025 vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems ebenfalls positiv auf den H5N1-Virus getestet, womit der anfängliche Verdacht bestätigt wurde. Bereits am 18. Oktober 2025 wurden zudem sechs weitere positive Tests von verendeten Kranichen (fünf um den Stausee Kelbra, einer in 15 km Entfernung) gemeldet.

Wie viele Tiere sind bereits verendet?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand: 23.10.2025) wurden insgesamt 95 verendete Tiere aufgefunden, davon 93 Kraniche, ein Kormoran sowie ein Silberreiher. Neben dem Stausee Kelbra wurden Tiere im Esperstedter Ried, in Udersleben, in Holzthaleben, in Bretleben sowie in Steinthaleben geborgen.

Welche Maßnahmen ergreift das Landratsamt, um die Wildvogel-/Geflügelpest einzudämmen?

Zur Eindämmung hat der Kyffhäuserkreis mehrere Maßnahmen ergriffen, die durch Allgemeinverfügungen umgesetzt wurden, und koordiniert die notwendigen operativen Schritte:

Aufstallungspflicht (Stallpflicht): Seit dem 21. Oktober 2025 gilt für das gesamte Kreisgebiet die Stallpflicht für Geflügel.

Veranstaltungsverbote: Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Landkreis untersagt.

Betretungsverbot: Seit dem 22. Oktober 2025 gilt ein Betretungsverbot im Uferbereich des Stausees Kelbra.

Bergung der Tiere: Die verendeten Wildvögel werden durch fachlich geschultes Personal des Landratsamtes (Veterinäramt) eingesammelt.

Was bedeutet die Stallpflicht konkret für Geflügelhalter?

Geflügel darf ausschließlich so gehalten werden, dass es:

Entweder in geschlossenen Ställen untergebracht ist.

Oder in einer volierenartigen Einrichtung, die von oben dicht abgedeckt ist (z.B. mit einem festen Dach oder Planen) und deren Seitenwände lückenlos gesichert sind, damit kein Wildvogel eindringen kann, d.h. die Maschenweite darf max. 25 Millimeter betragen.

Darüber hinaus müssen Geflügelhalter weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, wie:

Futter und Tränkwasser vor Wildvögeln schützen.

Ein- und Ausgänge von Ställen gegen unbefugten Zutritt sichern.

Schuhe und Arbeitsgeräte vor dem Eintreten in den Stall gründlich reinigen und desinfizieren sowie Hände waschen/desinfizieren.

Was sollte man tun, wenn man einen verendeten Wildvogel findet?

Verendete Wildvögel sollten unter keinen Umständen angefasst werden. Personen, die verendete Wildvögel auffinden, sollten die Rettungsleitstelle in Nordhausen oder das Veterinäramt des Kyffhäuserkreises unter 03632 741-461 oder vet@kyffhaeuser.de informieren. Eine möglichst genaue Beschreibung des Fundortes ist dabei äußerst hilfreich. Die Bergung der Tiere erfolgt dann durch fachlich geschultes Personal.

Landratsamt

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