Land und Leute
Vogelgrippe: Überwachungszone aufgehoben
https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2025-12/Vogelgrippe-Ueberwachungszone-aufgehoben
Geflügelpest: Nach wochenlanger Sorge lockert der Kyffhäuserkreis die Zügel. „Das Betretungsverbot am Stausee Kelbra wird aufgehoben“, doch was bedeutet das für die Zukunft?
01. Dezember 2025
01.12.2025
Symbolbild „Kraniche“ erstellt mit ChatGPT am 24 Oktober 2025
Kyffhäuserkreis. Die Lage im Kyffhäuserkreis entspannt sich: Zuletzt wurden keine verendeten Wildvögel mehr am Stausee im Zuständigkeitsbereich des Kyffhäuserkreises gefunden.
Aus diesem Grund hat der Kyffhäuserkreis am 1. Dezember eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der Teile der bislang erlassenen Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Wildvogel- Geflügelpest aufgehoben werden. Die neue Allgemeinverfügung tritt zum 2. Dezember 2025 in Kraft.
Das Betretungsverbot am Stausee Kelbra wird aufgehoben. In den kommenden Tagen werden alle errichten Absperrungen abgebaut.
Die Überwachungszone im Kyffhäuserkreis, die nach einem Fall von Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz errichtet worden war, wird zum 2. Dezember 2025 aufgehoben.
Die Überwachungszone gilt bislang für Badra, Steinthaleben, Bendeleben, Rottleben, die Stadt Bad Frankenhausen und den Ortsteil Udersleben. Die Schutzzone in Teilen der Gemarkung Badra und Steinthaleben ist bereits in der Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 28. November aufgehoben worden.
Die bestehende Aufstallungspflicht und das Ausstellungsverbot im gesamten Kyffhäuserkreis bleiben vorerst bestehen. Verendete Wildvögel sind weiterhin dem Veterinäramt zu melden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf unserer Homepage zu finden. https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/
Weitere Informationen zur Wildvogel- Geflügelpest sind auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zu finden. https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Landratsamt