Kurzmeldungen

Verwertung von Strauch- und Baumschnitt

https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2016-02/Verwertung-von-Strauch-und-Baumschnitt

Informationen zur Entsorgung

Sondershausen. Wie bereits mehrfach in den Medien bekanntgegeben, wurde durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz die Thüringer Pflanzenabfallverordnung mit Wirkung zum 01.01.2016 geändert. Die Abschnitte, welche die Möglichkeit des Erlasses einer Allgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem, unbelastetem Baum- und Strauchschnitt beinhalteten, wurden ersatzlos gestrichen. Dies bedeutet, dass es keine sogenannten „Brenntage“ mehr gibt.



Die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben bereits seit dem 01.01.2015 verpflichtet, Bioabfälle, dazu gehört auch Baum- und Strauchschnitt, getrennt einzusammeln. Dazu können sich die Bürgerinnen und Bürger einer oder mehrerer Biotonnen bedienen oder die Eigenkompostierung auf ihrem Grundstück durchführen.

Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit ist die Selbstanlieferung von trockenem, unbelastetem Baum- und Strauchschnitt, neben anderen Grünabfällen an folgenden Standorten:



- Kompostierungsanlage Allmenhausen (Telefon: 03632/741-340)

- Remondis Kyffhäuser GmbH, Sondershausen, Schachtstraße (Telefon: 03632/770530)

- Remondis GmbH & Co. KG, Brauhausweg, Ringleben (Telefon: 03466/32540)

- Kompostierungsanlage der Fa. GHB Roßleben, Kaliwerk (Telefon: 034672/6200)

- Kompostierung und Landschaftsbau Gebhardt, Esperstedt, Rasenrain (Telefon: 034671/79595)
- Kompostierungsanlage der Stadtwerke Bad Frankenhausen, Teichmühle (Telefon: 034671/62343)



Über Annahmebedingungen und Öffnungszeiten informieren Sie sich bitte vor Ort.



Brauchtumsfeuer (z.B. Oster-, Mai- oder Herbstfeuer) sind von dieser Regelung ausgenommen. Hierzu entscheiden die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.



Ebenso ist die Verwendung von Brennholz (trockenes Holz) zum Kochen, Grillen oder als Licht- bzw. Wärmequelle in Brenn- oder Feuerschalen von dieser Regelung nicht betroffen. Pflanzliche Abfälle wie Blumenreste, Laub, Strauch- und Heckenschnitt, dürfen nicht in Brenn- oder Feuerschalen verbrannt werden.



Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Abfallwirtschaft des Amtes für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft im Landratsamt Kyffhäuserkreis gern zur Verfügung.

Pressemitteilungen Landratsamt

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