Kurzmeldungen

Fahrzeugkauf: Nachlieferung bei erheblichem Mangel möglich

der verbraucher hat die wahl, nicht der verkäufer

Erfurt. Das Oberlandesgericht Hamm stellte klar (Urteil v. 21.07.2016, Az. 28 U 175/15), dass Käufer wählen dürfen, ob ein mangelhafter Neuwagen repariert oder neu geliefert werden soll. Bei Neulieferungen ist die Schadenshöhe des Mangels maßgeblich, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Im vorliegenden Fall wurde ein mangelhafter Neuwagen an die Kundin ausgeliefert. Der Verkäufer bot an, die Schäden kostenfrei zu beseitigen. Allerdings liegt die Wahl dennoch bei der Käuferin: Sie kann auf das Reparatur-Angebot eingehen oder aber die Nachlieferung eines schadensfreien Autos erwarten. Geht der Verkäufer nicht auf die Entscheidung ein, ist – wie hier geschehen – der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

„Ganz allgemein können Käufer bei einer beschädigten Sache entscheiden, ob repariert oder ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich, so kann man zurücktreten“, sagt Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen. Das Autohaus machte der Käuferin zwar ein Angebot zur Reparatur, „die Käuferin übte ihr Wahlrecht jedoch noch gar nicht aus“, so Reichertz. Deshalb konnte sie sich auch für eine Nachlieferung entscheiden, das bestätigte auch das Urteil.
Interessant ist auch, dass hier ein erheblicher Mangel vorlag. Von einem solchen spricht man, sobald die Grenze von fünf Prozent des Neuwagenpreises überschritten ist. Der Händler konnte sich in diesem Fall also nicht darauf berufen, dass die Lieferung eines Neuwagens in Anbetracht des Schadens unverhältnismäßig ist. Das Oberlandesgericht bestätigte den Rücktritt vom Kauf, die Käuferin erhielt das Geld (abzüglich eines Nutzungsvorteils) zurück und gab den Wagen ab.

Auch bei anderen Waren, wie beispielsweise Elektrogeräten, gilt, dass letztendlich Verbraucher entscheiden, welche Option der Nacherfüllung sie nutzen.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können sich Verbraucher bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen oder unter www.vzth.de informieren.

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
Disco für die reifere Jugend begeistert Gäste

Disco für die reifere Jugend begeistert Gäste

Artern Tanzen hält jung: In Artern wagte man ein Experiment – eine Disco speziell für die Generation 60+. Doch was macht den Abend so besonders und wird es eine Fortsetzung geben?

Zur Leseliste hinzufügen
Wenn Geschichte lebendig wird: Die „Schlacht am Berg“ 2025

Wenn Geschichte lebendig wird: Die „Schlacht am Berg“ 2025

Bad Frankenhausen Pulverdampf, Schlachtrufe und ein Hauch von 1525 – die „Schlacht am Berg“ lässt Bad Frankenhausen erbeben. Warum man dieses Spektakel nicht verpassen darf, verrät unser Artikel.

Zur Leseliste hinzufügen

Arterns Polizei hat neue Nummer

Artern Neuer Draht zur Sicherheit

Zur Leseliste hinzufügen

Vandalismus am Getränkemarkt

Roßleben Polizei sucht Zeugen

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Büroräume von Einbrecher heimgesucht

Artern Beute Fehlanzeige, Schaden hoch!

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Gefährliches Überholmanöver: Simson-Fahrerin verletzt

Ringleben Polizei sucht Zeugen nach Unfallflucht

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Psychische Notlage löst Großeinsatz aus

Roßleben Polizeieinsatz in Roßleben

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Krippenspiel sucht Talente von 4 – 99 Jahren

Artern Die Flöhchen Familieninitiative sucht wieder Laienschauspieler für ein generationsübergreifendes Krippenspiel. Wer wird dieses Jahr die Herzen der Zuschauer erwärmen?