Kurzmeldungen

Fahrzeugkauf: Nachlieferung bei erheblichem Mangel möglich

https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2016-09/Fahrzeugkauf-Nachlieferung-bei-erheblichem-Mangel-moeglich

der verbraucher hat die wahl, nicht der verkäufer

Erfurt. Das Oberlandesgericht Hamm stellte klar (Urteil v. 21.07.2016, Az. 28 U 175/15), dass Käufer wählen dürfen, ob ein mangelhafter Neuwagen repariert oder neu geliefert werden soll. Bei Neulieferungen ist die Schadenshöhe des Mangels maßgeblich, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Im vorliegenden Fall wurde ein mangelhafter Neuwagen an die Kundin ausgeliefert. Der Verkäufer bot an, die Schäden kostenfrei zu beseitigen. Allerdings liegt die Wahl dennoch bei der Käuferin: Sie kann auf das Reparatur-Angebot eingehen oder aber die Nachlieferung eines schadensfreien Autos erwarten. Geht der Verkäufer nicht auf die Entscheidung ein, ist – wie hier geschehen – der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

„Ganz allgemein können Käufer bei einer beschädigten Sache entscheiden, ob repariert oder ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich, so kann man zurücktreten“, sagt Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen. Das Autohaus machte der Käuferin zwar ein Angebot zur Reparatur, „die Käuferin übte ihr Wahlrecht jedoch noch gar nicht aus“, so Reichertz. Deshalb konnte sie sich auch für eine Nachlieferung entscheiden, das bestätigte auch das Urteil.
Interessant ist auch, dass hier ein erheblicher Mangel vorlag. Von einem solchen spricht man, sobald die Grenze von fünf Prozent des Neuwagenpreises überschritten ist. Der Händler konnte sich in diesem Fall also nicht darauf berufen, dass die Lieferung eines Neuwagens in Anbetracht des Schadens unverhältnismäßig ist. Das Oberlandesgericht bestätigte den Rücktritt vom Kauf, die Käuferin erhielt das Geld (abzüglich eines Nutzungsvorteils) zurück und gab den Wagen ab.

Auch bei anderen Waren, wie beispielsweise Elektrogeräten, gilt, dass letztendlich Verbraucher entscheiden, welche Option der Nacherfüllung sie nutzen.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können sich Verbraucher bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen oder unter www.vzth.de informieren.

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen

Hauptstraße Reinsdorf voll gesperrt

Reinsdorf VGS informiert

Zur Leseliste hinzufügen

Räuberische Erpressung in Artern

Artern an Haltestelle

Zur Leseliste hinzufügen

Öffentlichkeitsfahndung: Geldbörse entwendet und Bankkonto geplündert

Artern Wer erkennt die abgebildete Person?

Zur Leseliste hinzufügen

Wohnhaus in Vollbrand

Gehofen 75 Feuerwehrleute im Einsatz

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor einem Tag

Fallrohre an Pfarrhaus entwendet

Bottendorf Kupferdiebe am Schenkenplatz

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Pedelec bei Unternehmen entwendet

Artern Videoaufnahmen von Tätern gemacht

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Endlich wieder planschen: Freibad Rossleben öffnet wieder

Roßleben Freibad Rossleben: Badevergnügen nach langer Wartezeit – Was dich jetzt erwartet!

Zur Leseliste hinzufügen
vor 4 Tagen

Auto gerät in Brand

Oldisleben in Oldisleben