Kurzmeldungen

Fahrzeugkauf: Nachlieferung bei erheblichem Mangel möglich

der verbraucher hat die wahl, nicht der verkäufer

Erfurt. Das Oberlandesgericht Hamm stellte klar (Urteil v. 21.07.2016, Az. 28 U 175/15), dass Käufer wählen dürfen, ob ein mangelhafter Neuwagen repariert oder neu geliefert werden soll. Bei Neulieferungen ist die Schadenshöhe des Mangels maßgeblich, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Im vorliegenden Fall wurde ein mangelhafter Neuwagen an die Kundin ausgeliefert. Der Verkäufer bot an, die Schäden kostenfrei zu beseitigen. Allerdings liegt die Wahl dennoch bei der Käuferin: Sie kann auf das Reparatur-Angebot eingehen oder aber die Nachlieferung eines schadensfreien Autos erwarten. Geht der Verkäufer nicht auf die Entscheidung ein, ist – wie hier geschehen – der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

„Ganz allgemein können Käufer bei einer beschädigten Sache entscheiden, ob repariert oder ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich, so kann man zurücktreten“, sagt Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen. Das Autohaus machte der Käuferin zwar ein Angebot zur Reparatur, „die Käuferin übte ihr Wahlrecht jedoch noch gar nicht aus“, so Reichertz. Deshalb konnte sie sich auch für eine Nachlieferung entscheiden, das bestätigte auch das Urteil.
Interessant ist auch, dass hier ein erheblicher Mangel vorlag. Von einem solchen spricht man, sobald die Grenze von fünf Prozent des Neuwagenpreises überschritten ist. Der Händler konnte sich in diesem Fall also nicht darauf berufen, dass die Lieferung eines Neuwagens in Anbetracht des Schadens unverhältnismäßig ist. Das Oberlandesgericht bestätigte den Rücktritt vom Kauf, die Käuferin erhielt das Geld (abzüglich eines Nutzungsvorteils) zurück und gab den Wagen ab.

Auch bei anderen Waren, wie beispielsweise Elektrogeräten, gilt, dass letztendlich Verbraucher entscheiden, welche Option der Nacherfüllung sie nutzen.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können sich Verbraucher bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen oder unter www.vzth.de informieren.

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
Neue Allgemeinarztpraxis in Artern startet am 01. August

Neue Allgemeinarztpraxis in Artern startet am 01. August

Artern Es wurden Nägel mit Köpfen gemacht. Das sind die Neuen, die nach Artern kommen.

Zur Leseliste hinzufügen
Bürgerbegehren kommt im Mai in den Stadtrat

Bürgerbegehren kommt im Mai in den Stadtrat

Artern Seit Anfang Januar wurden in der Stadt Artern Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Zielstellung des Bürgerbegehrens ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zukünftig kostenfrei ins Arterner Soleschwimmbad gehen können.

Zur Leseliste hinzufügen

Auto überschlägt sich zwischen Artern und Edersleben

Artern Tierliebe wird zum Verhängnis

Zur Leseliste hinzufügen

Mercedes gegen die Wand gesetzt und dann die Flucht ergriffen

Borxleben in Borxleben

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

1. Hausärzteabend im Kyffhäuserkreis

Kyffhäuserkreis Am Mittwoch, dem 23 April 2025, lud das Landratsamt Kyffhäuserkreis zum ersten Hausärzteabend nach Bad Frankenhausen ein.

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Einbrecher erbeuten Kraftstoff

Borxleben von Firmengelände - Zeugen gesucht

Zur Leseliste hinzufügen
vor 4 Tagen

Hochwertiger SUV auf Parkplatz ausgeschlachtet

Heldrungen in Heldrungen

Zur Leseliste hinzufügen
vor 4 Tagen

Kennzeichendiebe beobachtet

Wiehe in Wiehe