Artern.
In diesem Jahr hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, rund 50 Millionen Euro als Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter zur Verfügung zu stellen. Die Entschädigung erhalten Personen, die zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 durch eine ausländische Macht zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Was die wenigsten wissen: in der sowjetischen Besatzungszone wurden auch Menschen aus Thüringen zu Zwangsarbeitern.
Wird der Antrag angenommen, erhält der Betroffene einmalig 2500 Euro. Jedoch auch Hinterbliebene können die Entschädigung erhalten, wenn der Betroffene selbst nach dem 27. November 2015 verstorben ist. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017. Das Verfahren obliegt dem Bundesverwaltungsamt.
Der Bund der Heimatvertriebenen e.V. setzt alles daran, möglichst viele Menschen über die Entschädigung zu informieren. Das schwere Schicksal von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen, die zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden, ist laut Bundesinnenministerium anzuerkennen.
Mehr Informationen erhalten Betroffene über unsere Geschäftsstelle in Artern, Ritterstraße 8d donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 15 Uhr (Telefon: 03466 322977).