Kurzmeldungen

Schluss mit der sachgrundlosen Befristung

fordert Reiner Sörgel vom DGB

Kyffhäuserkreis. Angesichts der nach wie vor stabilen Arbeitsmarktlage und einer enorm großen Arbeitskräftenachfrage ist es aus Sicht des DGB Hessen-Thüringen an der Zeit, die sachgrundlose Befristung endlich abzuschaffen. Nach Auskunft der Bundesregierung tragen befristet Beschäftigte im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten ein erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko.

„Sachgrundlose Befristung hat nichts mit gegenseitiger Erprobung zu tun, sondern eher mit Willkür“, so der stellv. Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Sandro Witt, anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten für den Monat Mai in Thüringen. Die Abschaffung aller unnötigen Befristungsvarianten verbessert daher aus Sicht des DGB die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz erheblich. 

„Befristete Arbeitsverhältnisse werden nicht selten zu einer Dauerbewährungsprobe und setzen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter erheblichen Druck. Insbesondere junge Menschen wissen über Jahre hinweg nicht, wo und wie sie zukünftig arbeiten werden. Ihnen fehlt so eine belastbare Perspektive, ohne die eine Lebensplanung zum Vabanquespiel wird. Damit muss Schluss sein.“
Prekäre Beschäftigungsformen wie sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse seien für die Betroffenen nicht nur ein kurzfristiges Problem. Ihnen entgehen auch Rentenansprüche durch den zumeist bestehenden Lohnabstand zu unbefristet Beschäftigten und den sozialen Sicherungssystemen – Kranken, Pflege- und Rentenversicherung – entgehen erhebliche Einnahmen - zulasten aller, so Witt.

Hintergrund:

Für Gewerkschaften zählen befristete Beschäftigungen, die häufig auch noch mit Lohnabstand gegenüber den unbefristeten einhergehen, zu den prekären Arbeitsformen. Innerhalb der letzten 20 Jahre liegt der Anteil der befristet Beschäftigten an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung mit bis zu 9,2 Prozent (2007) in Thüringen erheblich über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Etwa jeder zweite Beschäftigte muss bei einer Arbeitsaufnahme hinnehmen, dass sie bzw. er nicht weiß, ob es nach Befristungsende weitergeht.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/807/80743.html

Reiner Sörgel EVG/DGB

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