Kyffhäuserkreis. In der Zeit vom 09.10.2017 bis 20.10.2017 wird vom Landratsamt des Kyffhäuserkreises die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt.
Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt. Am Schadstoffmobil angenommen werden:
Spraydosen (z.B. mit Farben, Pflanzenschutzmitteln, Haarspray)
Lösungsmittel (z.B. Spiritus, Petroleum, Aceton, Verdünner)
Altlacke (z.B. Nitrolacke, Kunstharz- oder Alkhydharzlacke, Naturharzlacke, Mehr-komponentenlacke, Lackabbeizer)
Klebstoff (z.B. Leim, Spachtelmasse, Bitumen- und Teerabfälle)
Wandfarbe (wobei geringe Reste einfach durch Öffnen des Deckels austrocknen, die ausgetrocknete Farbe über die Restmülltonne und der leere Behälter über die Gelbe Tonne zu entsorgen sind, trockene Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle)
feste öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, Kraftstofffilter, ölverschmutzte Putzlappen)
quecksilberhaltige Rückstände (z.B. metallisches Quecksilber, Thermometer)
Säuren (z.B. Batteriesäure, Salzsäure, flüssige und feste WC-Reiniger)
Laugen (z.B. Natronlauge, Kalilauge, Ammoniak, flüssige und feste Rohrreiniger)
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (z.B. Unkraut-Ex, Mäusegift, Ameisenpulver, Bi 58)
Chemikalienabfälle (z.B. Chemieexperimentierkästen, Gold- und Silberreiniger, Fotochemikalien)
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (gehören zum Elektroschrott, werden aber aufgrund der hohen Bruchgefahr bei der Schadstoffsammlung bis 5 Stück je Lampenart mitgenommen)
Halon Feuerlöscher (bis 3 Stück)
Nicht angenommen werden:
Druckgasflaschen
radioaktive Abfälle
infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.)
Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
asbesthaltige Abfälle
Autobatterien
defekte und unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die gefährlichen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen überreicht werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen. Für Haushalte erfolgt die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen bis 100 kg bzw. 100 l ohne Zusatzkosten.
Auch Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, kostenpflichtig bis 100 kg bzw. 100 l Sonderabfälle abzuliefern. Dieses ist vorher schriftlich im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft anzumelden.
Gefährliche Abfälle dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern sind direkt an das Fachpersonal des Schadstoffmobils zu übergeben. Wer die Abfälle unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobils abstellt, macht sich strafbar und riskiert, dass sich andere Menschen vor allem aber spielende Kinder in große Gefahr bringen und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.