Mit dem geltenden Entgelttransparenzgesetz wurde zwar eine Tür aufgemacht. Doch in der Praxis es nur ein Lichtschimmer, denn die Bestimmungen sind noch nicht weitreichend genug, um wirkliche Transparenz und Gerechtigkeit herzustellen. Da es nur für Betriebe ab 200 Mitarbeiter*innen gilt, obwohl die überwiegende Mehrheit der Betriebe Kleinstbetriebe sind, bleibt die Mehrheit der Frauen ausgeschlossen, kritisiert der Ausschuss für Frauen in Arbeit und Gesellschaft der IG Metall Nordhausen.
Der individuelle Auskunftsanspruch soll zwar helfen, eine Einschätzung über eventuelle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts treffen zu können und die Position in Gehaltsverhandlungen zu verbessern.
Ein verbindliches Konfliktlösungsregulativ ist nicht vorgesehen.
Die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt und Gesellschaft, auf die am heutigem Tag der „Entgelt(un)gleichheit“ aufmerksam gemacht wird, benötigt klare gesellschaftliche und rechtliche Verbesserungen, wenn es gerecht zugehen soll.
Die Frauen der IG Metall Nordhausen fordern deshalb:
- Die Ausweitung des Entgelttransparenzgesetztes auch auf Kleinstunternehmen
- Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Leben für Männer und Frauen
- Verbindliche Modelle mit kurzer Vollzeit für Eltern und pflegende Angehörige
- Sozialrechtlich abgesicherte, existenzsichernde Lebensphasenmodelle für Frauen und Männer gleichermaßen
- Ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit
- Anpassungsqualifizierungen von Frauen zu fördern
- Bessere Qualifizierung von An– und Ungelernten und eine Gleichbehandlung beim Zugang in die Berufs- und Arbeitswelt