Kurzmeldungen

Kleiner Lichtblick für in der DDR geschiedene Frauen

Kersten Steinke berichtet aus dem Petitionsausschuss

Berlin. Was eine große Ungerechtigkeit im Einigungsvertrag vor fast 29 Jahren war und nicht berücksichtigt wurde, wirkt noch heute und auch künftig bei der Rentenversorgung Ostdeutscher nach. So auch beim Versorgungsausgleich für die in der DDR geschiedenen Frauen. Etwa 150.000 Frauen, die in der DDR geschieden wurden, bekommen heute häufig eine Rente unter der Armutsgrenze - obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. In der DDR zielte die Altersversorgung von Frauen auf Eigenständigkeit. Frauen sollten nicht durch abgeleitete Ansprüche von Männern abhängig bleiben. Es gab großzügige Regelungen für Kindererziehung und Pflege von Familienangehörigen bis hin zur Möglichkeit einer sehr preiswerten freiwilligen Versicherung bei beruflichen Auszeiten. Mit dem Einigungsvertrag wurden diese und viele weitere Sonderregelungen in der DDR schlicht vergessen. Jede Wahlperiode hat DIE LINKE Anträge zur Aufhebung der Rentenungerechtigkeit in den Bundestag eingebracht.
Die Regierungskoalitionen aller Couleur waren bisher nicht willens, hier eine gerechte Lösung für das andere Familienbild und Rentenversorgungssystem der DDR zu finden. Viele Vereine und Initiativen haben sich gebildet und sind nach wie vor politisch aktiv. So unter anderem der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V. Diese bemerkenswerten Frauen hatten vor dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau Recht bekommen. Der UN-Ausschuss forderte bereits 2017 den Gesetzgeber in Deutschland auf, ein staatliches Entschädigungssystem zur Ergänzung der Renten von in der DDR geschiedenen Frauen zu errichten.
Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Nordthüringen, berichtet aus dem Petitionsausschuss: "Heute haben sich alle Fraktionen im Petitionsausschuss endlich erstmalig und einstimmig dazu durchgerungen, eine Fondslösung für Ausgleichsleistungen durch die Bundesregierung prüfen zulassen. Petitionen von geschiedenen Frauen aus Gera, Jena, Sömmerda, Neustadt, Aue und Berlin werden der Bundesregierung, dem BMAS, überwiesen. Das Arbeitsministerium hat jetzt ein Jahr Zeit, hier Abhilfe zu schaffen."

Kersten Steinke weiter: "Die Rentenüberleitung ist für uns keineswegs abgeschlossen, wie es im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz so schön formuliert wurde. Wir bestehen darauf, dass die Überführungslücken bezüglich des DDR-Rentenrechts endlich geschlossen werden. Das betrifft auch die Krankenschwestern, die Bergleute, mithelfende Familienangehörige sowie Angehörige der technischen Intelligenz."

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