Kurzmeldungen

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

meint Kersten Steinke (MdB, Die Linke)

Berlin. Wieder einmal bricht die CDU ihren eigenen Koalitionsvertrag und sträubt sich nach wie vor, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland voll umzusetzen und die SPD duckmäusert dazu - anstelle die Chance in der Regierung zu nutzen.
"Kinderrechte gehören ins Grundgesetz", so Kersten Steinke, linke Bundestagsabgeordnete aus Nordthüringen. "Beispielsweise soll ein Kind, wenn es dazu fähig ist, in den das Kind betreffenden Angelegenheiten nicht nur mit seiner Meinung gehört werden, sondern auch angemessen berücksichtigt werden. Ein Grundsatz, der inzwischen in mehreren Kita- und Schulgesetzen der Länder seine Umsetzung gefunden hat und vor allem vor Ort mit Leben erfüllt wird."

Deshalb hat die Linksfraktion auch in dieser Wahlperiode wieder einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Er sieht vor, die wesentlichen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention mit Verfassungsrang auszustatten. Dazu zählen u.a. der Vorrang des Kindeswohls sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Förderung, Schutz und Beteiligung. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt ebenso eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen, unabhängig von Herkunft und Status des Kindes.

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