Kurzmeldungen

Zweifel am Sinn von Operationen

mehr als jeder zweite Patient zweifelt

Erfurt. Mehr als jeder zweite Patient zweifelt an der Notwendigkeit von planbaren medizinischen Eingriffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der BARMER. Demnach sind 56 Prozent der Befragten unsicher, ob die bei ihnen geplante Operation tatsächlich notwendig ist. Die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, nutzen aber offenbar nur Wenige.

„Wir haben ein Informationsdefizit in Deutschland, was Operationen angeht. Wissens- und Informationslücken dürfen nicht dazu beitragen, dass unnötige Eingriffe vorgenommen werden“, warnt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen. Mehr Sicherheit würde eine zweite Meinung bringen. Auf diese haben Patientinnen und Patienten nicht nur einen rechtlichen Anspruch, sondern Ärztinnen und Ärzte haben gar die Pflicht, im Vorfeld solcher Operationen auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich eine zweite Meinung einzuholen. Der BARMER-Umfrage zufolge ziehen diese Möglichkeit aber nur 57 Prozent der Befragten in Betracht.

Birgit Dziuk ruft Patientinnen und Patienten auf, von ihrem Recht auf Zweitmeinung konsequent Gebrauch zu machen. „Die Meinung anderer Ärztinnen oder Ärzte fällt nicht selten ganz anders aus“, sagt die Thüringer  Landesgeschäftsführerin der BARMER. Zwar hatten der Umfrage zufolge 72 Prozent der Patienten im Zweitmeinungsverfahren ihre Diagnose und 21 Prozent die Therapieempfehlung bestätigt bekommen. Acht Prozent erhielten jedoch eine andere Diagnose, 17 Prozent eine andere Therapieempfehlung. „Wenn Patienten eine zweite Meinung wollen, ist das kein Vorwurf an den behandelnden Arzt. Es ist ein Ausdruck für die Souveränität der Patientinnen und Patienten. Sie wollen und sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die ihre Gesundheit betreffen“, sagt Birgit Dziuk.

 

Alter, Bildung und Einkommen beeinflussen Interesse

Die Umfrageergebnisse zeigen zudem, dass die Faktoren Alter, Bildung und Einkommen die Offenheit gegenüber Zweitmeinungen beeinflussen. Je höher Einkommen und Bildung, desto öfter werden weitere Meinungen erfragt. Der Effekt zeigt sich demnach auch bei einzelnen Altersgruppen, wobei die 40- bis 49-Jährigen als besonders kritisch auffallen. „Mit dem sozialen Status und der Lebenserfahrung steigt die Bereitschaft, ärztliche Empfehlungen zu hinterfragen. Zweitmeinungen sind jedoch für Patientinnen und Patienten jeden Alters interessant, die vor einem planbaren Eingriff stehen“, sagt Birgit Dziuk.

 
Mehr zum Thema:

·         Zur Studie: Im Auftrag der BARMER wurden deutschlandweit in einer Online-Befragung 1.000 Personen ab 18 Jahren zu planbaren medizinischen Eingriffen und einer ärztlichen Zweitmeinung befragt. Die Interviews wurden im März 2019 durch die respondi AG geführt. Grundgesamtheit der Untersuchung sind alle Erwachsenen ab 18 Jahre, die in Deutschland leben. Aus dieser Grundgesamtheit wurde eine Stichprobe gezogen, die hinsichtlich Alter und Geschlecht an der in Deutschland lebenden Bevölkerung orientiert ist. Weiterhin wurde die Stichprobe nach Bundesland quotiert.

·         Rechtsgrundlage: Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungstärkungsgesetz zum 23. Juli 2015 mit den Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung eingeführt. Der Anspruch richtet sich insbesondere auf solche Indikationen, bei denen mit Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist.

·         Was Patienten wissen sollten: Recht auf eine Zweitmeinung zu haben, ist für Patientinnen und Patienten mit konkreten Ansprüchen verbunden. Für sie ist es auf Grund des Rechtes auf freie Arztwahl unproblematisch, einen zweiten Mediziner um Rat zu fragen. Zweitgutachter können ihre Beratung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die für eine Zweitmeinung notwendigen Unterlagen sind in der Patientenakte enthalten, auf die Patienten einen vollen Anspruch auf Einsicht haben. Wer eine Zweitmeinung einzuholen beabsichtigt, sollte mit dem behandelnden Arzt sprechen und sich von ihm die notwendigen Berichte, Laborergebnisse oder Röntgenbilder aushändigen lassen. In Rechnung stellen darf der behandelnde Arzt dabei allenfalls Kosten für Kopien.

 

Details zu den Ergebnissen der Befragung finden Sie im angehängten PDF-Dokument. Für Antworten auf Ihre Fragen stehe ich jederzeit und gerne zur Verfügung.

Das angefügte Foto zeigt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen, und kann ebenso wie die angefügte Grafik unter Nennung der Quelle „BARMER“ verwendet werden.

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