Kurzmeldungen
Mobil zum ermäßigten Preis
Mobiticket wird zur Mobi-Card
30. Januar 2020
30.01.2020
Kyffhäuserkreis. Mit dieser Card wird sozial Schwächeren ein gutes Angebot unterbreitet, preiswert Bus zu fahren. Eine Mobi-Card erhalten Personen mit einem aktuellen Berechtigungsnachweis. Diesen Berechtigungsnachweis erhält man nach Anspruchsprüfung vom Jugend- und Sozialamt, Jobcenter bzw. der Ausländerbehörde des Kyffhäuserkreises. Zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis gehören Empfänger von Leistungen nach SGB II, Empfänger von Leistungen nach dem 3. u. 4. Kapitel des SGB XII, Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII (nur mit Befürwortung des Jugend- und Sozialamtes), Empfänger von Leistungen zur Beschäftigung nach §111 i. V. m. §§ 58 – 62 SGB IX sowie Empfänger von Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 113 i. V. m. § 81 SGB IX.
Die Ausstellung der Mobi-Card erfolgt für einen Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten im Landratsamt Kyffhäuserkreis im Bürgerservice Sondershausen (Markt 8, 99706 Sondershausen) und im Bürgerbüro Artern (An der Promenade 10, 06556 Artern). Mitzubringen sind der Berechtigungsnachweis, ein Passbild und ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein Identitätsdokument. Mobi-Card-Besitzer erhalten bei den vom Kyffhäuserkreis beauftragten Verkehrsunternehmen eine 50%ige Rabattierung auf Einzelfahrausweise, Mehrfahrkarten sowie Monats- und Wochenkarten. Diese Rabattierung gilt im gesamten Kyffhäuserkreis sowie auf landkreisübergreifenden Linien.
Außerdem dürfen Inhaber einer Wochen- und Monatskarte am Wochenende kostenfrei eine weitere erwachsene Person und 2 Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mitnehmen. Die rabattierten Fahrkarten sind nur in Verbindung mit der Mobi-Card gültig.
Pressemitteilungen Landratsamt