Kyffhäuserkreis. Mit Beginn des Vogelzuges sind in einigen Bundesländern (z.B. Niedersachsen und Schleswig-Holstein) die ersten Fälle der hochansteckenden Geflügelpest bei Wildvögeln aufgetreten. In einem Geflügelhaltungsbetrieb in Schleswig-Holstein wurde das Virus ebenfalls nachgewiesen.
Durch die zuständigen Behörden wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Alle Geflügelhalterinnen und –halter des Kyffhäuserkreises sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere bei der Fütterung und beim Tränken, zu vermeiden.
Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Mail: vet@kyffhaeuser.de).
Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.
Nicht gemeldete Geflügelhaltungen sollten schnellstmöglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises angemeldet werden.