Politik

Gewerkschaft rät Beschäftigten zum „Urlaubsgeld-Check“

Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste längere Auszeit an – ein zusätzliches Urlaubsgeld ist da hochwillkommen. Beschäftigte sollen sich jetzt schlaumachen, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen.

Thüringen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie der Ernährungsindustrie oder dem Gastgewerbe – ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführer Jens Löbel. Im Landkreis Sömmerda arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 2.200 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.

„Wer Nahrungsmittel herstellt oder Getränke abfüllt, macht nicht nur in Corona-Zeiten einen systemrelevanten Job. Für viele Beschäftigte in der Ernährungsindustrie sind Schichtarbeit und Überstunden an der Tagesordnung. Aber es ist wichtig, auch mal eine Pause zu machen und das Urlaubsgeld zur Erholung zu nutzen“, betont Löbel. Nach NGG-Angaben liegen die Sonderzahlungen in der thüringischen Ernährungswirtschaft meist bei einigen hundert Euro. Der tarifliche Urlaubsanspruch ist in der Branche mit in der Regel 30 Tagen überdurchschnittlich.
Laut einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung haben Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere Karten. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich 36 Prozent. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung sind Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage.

„Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren“, betont Löbel. Der Chef der NGG-Region Thüringen appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen. „Wenn den Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt“, so die NGG. Wer leer ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

Löbel macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen

Verkehrsunfall beim Überholen

Wiehe mindestens 10.000 € Schaden

Zur Leseliste hinzufügen

Hoher Sachschaden bei Verkehrsunfall

An der Schmücke in An der Schmücke

Zur Leseliste hinzufügen

Radfahrer bei Verkehrsunfall tödlich verletzt

Bottendorf zwischen Bottendorf und Schönewerda

Zur Leseliste hinzufügen

Streit eskaliert

Roßleben in Roßleben

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor einem Tag

Studie zeigt: Kyffhäuserkreis unter Top 20 der preiswertesten Landkreise

Kyffhäuserkreis Unter den 400 Landkreise in Deutschland ist der Kyffhäuserkreis auf Platz 18. Günstige Lebenshaltungskosten klingt erstmal gut, doch die Sache einen einen gewaltigen Haken.

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Reichlich Azubi-Chancen im Kyffhäuserkreis

Kyffhäuserkreis 149 Ausbildungsplätze warten auf Jugendliche

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Carport in Flammen

Oldisleben in Oldisleben

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Jugendlicher Mopedfahrer leicht verletzt

Artern in Artern