Politik

Gewerkschaft rät Beschäftigten zum „Urlaubsgeld-Check“

Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste längere Auszeit an – ein zusätzliches Urlaubsgeld ist da hochwillkommen. Beschäftigte sollen sich jetzt schlaumachen, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen.

Thüringen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie der Ernährungsindustrie oder dem Gastgewerbe – ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführer Jens Löbel. Im Landkreis Sömmerda arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 2.200 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.

„Wer Nahrungsmittel herstellt oder Getränke abfüllt, macht nicht nur in Corona-Zeiten einen systemrelevanten Job. Für viele Beschäftigte in der Ernährungsindustrie sind Schichtarbeit und Überstunden an der Tagesordnung. Aber es ist wichtig, auch mal eine Pause zu machen und das Urlaubsgeld zur Erholung zu nutzen“, betont Löbel. Nach NGG-Angaben liegen die Sonderzahlungen in der thüringischen Ernährungswirtschaft meist bei einigen hundert Euro. Der tarifliche Urlaubsanspruch ist in der Branche mit in der Regel 30 Tagen überdurchschnittlich.
Laut einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung haben Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere Karten. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich 36 Prozent. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung sind Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage.

„Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren“, betont Löbel. Der Chef der NGG-Region Thüringen appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen. „Wenn den Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt“, so die NGG. Wer leer ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

Löbel macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen

Arterns Polizei hat neue Nummer

Artern Neuer Draht zur Sicherheit

Zur Leseliste hinzufügen
Wenn Geschichte lebendig wird: Die „Schlacht am Berg“ 2025

Wenn Geschichte lebendig wird: Die „Schlacht am Berg“ 2025

Bad Frankenhausen Pulverdampf, Schlachtrufe und ein Hauch von 1525 – die „Schlacht am Berg“ lässt Bad Frankenhausen erbeben. Warum man dieses Spektakel nicht verpassen darf, verrät unser Artikel.

Zur Leseliste hinzufügen

Flächenbrand führt zu Verkehrsbehinderungen

Bottendorf Feuerwalze gestoppt, Straße frei

Zur Leseliste hinzufügen

Frontalcrash - zwei Fahrzeugführer schwer verletzt

Ringeleben Schwerverletzte

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor 19 Stunden

Stromdieb ertappt

Heldrungen Dubiose Energieversorgung im Visier

Zur Leseliste hinzufügen
vor einem Tag

Disco für die reifere Jugend begeistert Gäste

Artern Tanzen hält jung: In Artern wagte man ein Experiment – eine Disco speziell für die Generation 60+. Doch was macht den Abend so besonders und wird es eine Fortsetzung geben?

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss

Wiehe Promillefahrt endet mit Blutentnahme

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Radfahrer unter Drogeneinfluss verursacht Unfall

Heldrungen Vorfahrt missachtet