Oldisleben. Am Freitag, den 06.10.2023, um 21:50 Uhr fiel den Beamten der PI Kyffhäuser im Rahmen der Streife in der „Karl-Liebknecht-Straße“ ein Elektro-Roller ohne Versicherungskennzeichen auf. Bei der durchgeführten Kontrolle konnte der 13-jährige Scooter-Nutzer keinen plausiblen Grund für das Fehlen einer Versicherungsplakette benennen. Die Weiterfahrt wurde dem Junior untersagt und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Auch die 64-jährige Halterin des Scooters muss sich im Nachgang strafrechtlich verantworten, da auch ein Gestatten der Nutzung ohne entsprechende Haftpflichtversicherung strafbar ist.
Hintergrund
Die Kennzeichnung von E-Scootern in Deutschland erfolgt durch ein sogenanntes „Versicherungskennzeichen“. Dieses Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Das Versicherungskennzeichen weist darauf hin, dass der E-Scooter haftpflichtversichert ist. Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland obligatorisch, um im Falle eines Unfalls Schäden an Dritten abdecken zu können.
In Deutschland müssen Nutzer von E-Scootern mindestens 14 Jahre alt sein, um diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr verwenden zu dürfen. Diese Altersgrenze ist darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass diejenigen, die E-Scooter nutzen, über ausreichende körperliche und geistige Fähigkeiten verfügen, um die Fahrzeuge sicher zu bedienen und sich im Verkehr zurechtzufinden.
Jugendliche ab 12 Jahren dürfen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h nutzen.