Kurzmeldungen

Kreis setzt auf Stipendium für Medizinstudenten

Masterplans Gesundheitsversorgung 2030

Kyffhäuserkreis. Der demographische Wandel geht mit einer Vielzahl von gesellschaftlichen Herausforderungen einher. Besonders der ländlich geprägte Raum ist hierbei von Veränderungen betroffen, die sich gravierend auf das gesellschaftliche Leben auswirken können. Eine dieser Herausforderungen ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bürger. Die derzeitige Versorgung ist sichergestellt, doch ist es absehbar, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl an Ärzten in den Ruhestand gehen und somit nicht mehr praktizieren können.

Um diesen absehbaren Versorgungsmangel entgegenwirken zu können, wurde im Juni 2023 durch den Kreistag der Masterplan Gesundheitsversorgung 2030 verabschiedet. Dieser umfasst 10 Maßnahmen, welche zielgerichtet den drohenden Mangel an Ärzten und Pflegekräften entgegenwirken sollen.

Im Zuge der Umsetzung des Masterplans Gesundheitsversorgung 2030 wurde federführend durch die Arztlotsin des Kyffhäuserkreises, Sylvia Fonfara, eine „Richtlinie zur Gewährung eines Stipendiums für Human- und Zahnmedizin“ erstellt, welches dabei unterstützen soll, dass junge Mediziner sich im Kyffhäuserkreis nach Beendigung Ihres Studiums niederlassen.
Die teilnehmenden Stipendiaten werden dabei über einen Zeitraum von fünf Jahren monatlich mit 500 € unterstützt. Im Zuge dessen verpflichten sich die angehenden Mediziner nach Abschluss ihrer Facharztweiterbildung bzw. ihrer zahnmedizinischen Assistenzzeit für fünf Jahre als Vertragsarzt im Kyffhäuserkreis zu praktizieren.

Mit dem Stipendium soll dem drohenden und absehbaren Ärztemangel im Landkreis entgegengewirkt und somit die medizinische Versorgung der Bürger aufrechterhalten und verbessert werden.

Die Landrätin des Kyffhäuserkreises, Antje Hochwind-Schneider (SPD), äußerte sich hierzu: „Mit der Richtlinie für das Medizinstipendium setzen wir als Kyffhäuserkreis ein Ausrufezeichen dafür, dass die Neuansiedlung von jungen Ärzten für unseren Landkreis oberste Priorität hat. Mit dieser und den weiteren Maßnahmen des Masterplans Gesundheit werden wir die medizinische Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.“

Das Stipendium kann jährlich bis zum 31. August schriftlich beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Die Richtlinie sowie das notwendige Antragformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter dem Reiter „Bildung & Soziales“ (https://www.kyffhaeuser.de/bildung-soziales/gesundheitsversorgung/) abrufbar.

Landratsamt

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