Historisch

Gerichtsbarkeit

1463

Die Stadt erhält die eigene Gerichtsbarkeit

Artern. Lag die Gerichtsbarkeit vorher im Mittelalter in den Händen von Adeligen oder Geistlichen, geht diese zunehmen auf andere über. So gewinnen die Städte mehr Souveränität. Sie gilt als Kern städtischer Unabhängigkeit.

Matthias Zupp

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