Artern. Seit 1510 befand sich die Stadt Artern im alleinigen Besitz der Grafen von Mansfeld. In Artern existierten im 16. Jahrhundert 3 mansfeldische Lehngüter: der der Oberhof, der Unterhof und das Helldorfische oder Schallsche Gut in der Neustadt.
Quelle: http://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4630