Sondershausen. Aus Anlass der kommenden Witterungsbedingungen weist das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises dringend darauf hin, dass im Winter der Inhalt der Biotonne bei Minustemperaturen aufgrund des hohen Wassergehaltes der Abfälle selbst bei kurzer Standzeit einfriert.
Der Kunststoff der Biotonnen wird bei Frost spröde, so dass heftiges Anschlagen an der Schüttung des Müllfahrzeuges leichter zur Beschädigung der Tonnen führt. Daher können angefrorene Reste in den Biotonnen zurückbleiben. Wickeln Sie deshalb den Biomüll unbedingt in Zeitungspapier ein und legen Sie den Tonnenboden ebenfalls mit Zeitungspapier aus. Dies hilft gegen das Festfrieren an den Tonnenwänden.
Nach Möglichkeit sollte die Biotonne an einem frostsicheren Standort (z. B. in der Garage) stehen. Sollte der Biomüll an der Tonnenwand doch einmal festgefroren sein, können Sie ihn mit Hilfe eines Stieles oder Spatens in der Biotonne lösen. Sie sind für die Entleerbarkeit der Biotonne verantwortlich, nicht das Abfuhrunternehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Entsorgungsunternehmen aus zeitlichen Gründen in diesen Fällen nicht nachfährt!
Auf gar keinen Fall sollten Müllbeutel aus Plastik, in denen kompostierbare Abfälle gesammelt wurden, mit in die Biotonne geworfen werden. Diese verrotten nicht und müssen auf der Kompostierungsanlage per Hand ausgelesen werden. Dafür ist der Zeitaufwand zu groß und diese unangenehme Tätigkeit für jeden Einzelnen unzumutbar.
Vergessen Sie auch nicht, kalte Asche wird nur im Restmüllbehälter entsorgt, nicht in der Biotonne. Sonst besteht für Sie die Gefahr, dass die Biotonne wegen „falscher“ Befüllung ungeleert stehenbleibt. Wickeln Sie deshalb Essensreste oder Obst- und Gemüsereste immer in Papier oder Zeitungspapier ein, nicht in Plastiktüten!
Bitte beachten Sie die aufgeführten Hinweise, da ständig Kontrollen durchgeführt werden und bei groben Verstößen Ihre Biotonne eingezogen werden könnte.