Kurzmeldungen

Förderdarlehen beantragen

Ein Angebot der Thüringer Aufbaubank

Sondershausen. Über die Thüringer Aufbaubank stellt der Freistaat Thüringen zur Förderung der eigenen vier Wände auch in diesem Jahr wieder ein Darlehensvolumen von 12 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderdarlehen im Eigenheimbereich sind vor allem für Familien mit mittleren Einkommen bestimmt.

Die Förderung des Freistaats besteht aus den drei Säulen Bauen/Kaufen, Modernisieren sowie Energieeffizient Sanieren.

Im Bereich Bauen/Kaufen finanziert die Bank anteilig bis 50.000 Euro als Ergänzung zur vorrangigen Finanzierung der Banken und Sparkassen. Gefördert werden beim Neubau junge Ehepaare auch ohne Kind, Haushalte mit mindestens einem Kind (hier reicht bereits die Vorlage einer Schwangerschaftsbescheinigung) sowie Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50 oder mehr schwer behindert ist. Bei einem Bestandserwerb gelten diese Voraussetzungen nicht, so dass es hier keine Einschränkung gibt.

Beim Modernisieren werden bis zu 80 (in Ausnahmefällen sogar 90) Prozent der Gesamtkosten bzw. maximal 75.000 Euro finanziert. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro. Abgesehen von den Darlehens- und Einkommensgrenzen gibt es bei der Modernisierungsförderung praktisch keine Einschränkungen: gefördert werden z.B. ein neues Dach, neue Fenster oder eine neue Elektroinstallation. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.

Im Fördersegment Energieeffizient Sanieren werden Darlehensbeträge und Antragsberechtigung wie bei der Standard-Modernisierung gehandhabt. Gefördert wird hierbei die Sanierung zum Effizienzhaus. Diese Häuser müssen bestimmte Standards einhalten. Messgröße ist die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Eine Förderung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungserneuerung, Wärmedämmung oder Fenstererneuerung) ist ebenfalls möglich.
Bei allen Förderprogrammen sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Bei einer Familie mit zwei Kindern (Musterhaushalt) liegt sie bei ca. 61.000 Euro brutto jährlich. Dennoch kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden (z.B. abzüglich möglicher Freibeträge).
Die Finanzierungsmodalitäten erlauben feste Zinssätze für fünf bzw. zehn Jahre. Die Tilgungssätze können wahlweise auf 1,7 Prozent oder auf 3,0 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten Jahr festgesetzt werden.

Wichtig ist, dass das jeweilige Darlehen vor Baubeginn bzw. Abschluss des Vertrages über den Erwerb des Eigenheims beantragt wird.

Anträge für die Eigenheimförderung nimmt das Landratsamt des Kyffhäuserkreises entgegen. Weitere Informationen, Auskünfte und Antragsformulare erhalten Interessierte im Sachgebiet Wohnungsbauförderung des Bauverwaltungsamtes oder unter der Telefonnummer 03632 / 741 – 602.

Zudem stehen allen Interessierten die Kolleginnen der Wohnungsbauförderung des Landratsamtes und Herr Roland Erdtmann von der Thüringer Aufbaubank

am Dienstag, dem 20. November 2012
von 13:30 bis 17:30 Uhr
im Landratsamt des Kyffhäuserkreises (kleines Sitzungszimmer)
zu einem gesonderten Sprechtag zur Verfügung.

Pressemitteilungen Landratsamt

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