Kurzmeldungen

Obdachloser erfroren

Wohnungslosenhilfe fordert Ausweitung der Ka?ltehilfe in Deutschland

Bielefeld. In Rostock ist am Donnerstag, 01.11.2012, ein 54-ja?hriger wohnungsloser Mann in einem o?ffentlichen Park erfroren. Am fru?hen Morgen war er von einem Passanten auf dem Boden liegend entdeckt worden. Der alarmierte Notarzt konnte Frank M. nicht mehr helfen. Im Betreuten Wohnen der Obdachlosenhilfe Rostock e.V., der letzten Unterkunft des Erfrorenen, hatte man ihn bereits mehrere Tage vermisst und gesucht.
Angesichts des ersten Ka?lteopfers des nahenden Winters 2012/13 fordert die BAG Wohnungslo- senhilfe e.V., der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, dass die Kommunen ihre Ka?ltehilfe deutlich hochfahren.
Da es in Deutschland keine Statistik zur Wohnungslosigkeit gibt, muss die BAG W die Zahl der Wohnungslosen scha?tzen. Laut BAG W ist die Zahl der Wohnungslosen von 2008 bis 2010 um 10% auf 248.000 Personen gestiegen. Bis 2015 prognostiziert die BAG W sogar einen weiteren drastischen Anstieg der Wohnungslosigkeit um 10 bis 15% auf dann 270.000 bis 280.000 Men- schen. Daher werden wieder mehr Wohnungslose auf den Straßen leben als in den Jahren zuvor. Deswegen muss jetzt gehandelt werden, um der gestiegenen Zahl der Wohnungslosen gerecht zu werden.
Besonders betroffen sind die ca. 22.000 Wohnungslosen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Nach Kenntnis der BAG W sind in den letzten 20 Jahren (seit 1991) mindestens 274 Woh- nungslose erfroren. Sie erfroren im Freien, unter Bru?cken, auf Parkba?nken, in Hauseinga?ngen, Abrissha?usern, in scheinbar sicheren Gartenlauben und sonstigen Untersta?nden.
Jede Kommune in Deutschland muss Wohnungslose unterbringen. Sta?dte und Gemeinden ver- stoßen gegen ihre Amtspflichten, wenn sie nicht rechtzeitig Notunterku?nfte bereitstellen oder ver- schaffen.
Unter dem Titel „Den Ka?ltetod von Wohnungslosen verhindern!“ hat die BAG Wohnungslosenhilfe bereits im letzten Winter eine Handreichung erstellt, in der die rechtlichen Grundlagen der staatli- chen Schutzpflichten zusammenfassend dargestellt und Eckpunkte fu?r Maßnahmen zum Erfrie- rungsschutz benannt werden. Mit dieser Handreichung fordert die BAG W die Sta?dte und Ge- meinden auf, versta?rkt zu pru?fen, ob sie ihrer Verpflichtung nachkommen und ob die getroffenen Vorkehrungen in Quantita?t und Qualita?t ausreichend sind. Die BAG W setzt dabei auch auf eine Kooperation zwischen den Kommunen und den freien Tra?gern der Wohnungslosenhilfe.
Nach Erfahrung der Wohnungslosenhilfe wird ein Teil der Betroffenen von den Angeboten nicht erreicht. Viele sind physisch und psychisch nicht in der Verfassung, sich in Massenunterku?nften zu behaupten und sich ggf. gegen U?bergriffe und Auseinandersetzungen durchzusetzen. Viele Angebote sind zu weit abgelegen und werden deswegen nicht erreicht, sind zu fru?h u?berfu?llt, bie- ten keine Aufenthaltserlaubnis tagsu?ber und keine sichere Aufbewahrung der Habseligkeiten.
BAG Wohnungslosenhilfe e. V. Seite 1 von 2 02.11.2012
Die Migration von EU-Bu?rgern, insb. aus den osteuropa?ischen Mitgliedsstaaten, hat in den letzten Jahren zugenommen. Eine immer gro?ßer werdende Zahl dieser Menschen landet irgendwann mittellos, wohnungslos und krank auf der Straße. Das Recht auf Leben und ko?rperliche Unver- sehrtheit steht jedem Menschen zu – unabha?ngig von der Staatsangeho?rigkeit. Deswegen mu?s- sen die Kommunen auch Sorge dafu?r tragen, dass diese gro?ßer werdende Gruppe wohnungsloser Migrantinnen und Migranten Zugang zu menschenwu?rdigem Erfrierungsschutz erha?lt.
Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. bekra?ftigt deswegen ihre Appelle und Forderungen an die Kommunen:
- Streetwork und andere Formen aufsuchender Arbeit aus- oder aufbauen, um vom Ka?ltetod be- drohte Wohnungslose auf der Straße aufsuchen zu ko?nnen - Notrufnummern einrichten bzw. die 110 propagieren, damit Bu?rger gefa?hrdete Menschen melden ko?nnen
- Keine menschenunwu?rdigen Asyle, sondern Ermo?glichung eines Mindestmaßes an Privatspha?re und Selbstbestimmung
- Schutz und Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt in den Unterku?nften gewa?hrleisten
- Fu?r wohnungslose Frauen muss es die Mo?glichkeit einer separaten und sicheren Unterbringung geben
- Dezentrale Unterbringungsmo?glichkeiten fu?r kleinere Gruppen von Wohnungslosen (auch mit Hunden)
- Großzu?gige O?ffnungszeiten der Unterku?nfte, d. h. auch tagsu?ber und nachts
- Keine Befristung des Aufenthaltes auf wenige Tage pro Monat
- O?ffnung von U-Bahnstationen, Bahnho?fen und anderen geeigneten o?ffentlichen Geba?uden
- Ausreichend viele niedrigschwellige Tagesaufenthalte
- Notfalls zusa?tzliche Anmietung von geeigneten Ra?umlichkeiten, bspw. leerstehenden Gewerbe- immobilien, die beheizbar sind und u?ber sanita?re Einrichtungen verfu?gen.
An die Bu?rger und Bu?rgerinnen appelliert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. eindringlich:
„Seien Sie aufmerksam! Wenn Sie wohnungslose Menschen sehen, die hilflos oder in einer Notsi- tuation sind, setzen Sie die Polizei in Kenntnis, wa?hlen Sie den Notruf 110! Alarmieren Sie bei akuter gesundheitlicher Gefa?hrdung den Rettungsdienst 112!“

Pressemitteilungen Landratsamt

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