Kyffhäuserkreis. Der Kyffhäuserkreis veranstaltet am 16. September 2016, zum Beginn der 12. Woche des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland, seine Ehrenamtsgala zur Verleihung des 3. Kyffhäuser Ehrenamtspreises.
Traditionell wird die Gala auf dem Burghof des Kyffhäuser, unterhalb des Kaiser-Wilhelm-Denkmals, dem Wahrzeichen des Kyffhäuserkreises, stattfinden.
Dem Kyffhäuserkreis liegen ehrenamtliches Engagement und die ehrenamtlich Engagierten am Herzen, denn ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit ist für unser Gemeinwohl und den Landkreis ebenso wichtig wie unersetzlich. Deshalb setzt sich der Landkreis dafür ein, dass ehrenamtliches Engagement die Anerkennung und Wertschätzung bekommt, welches es verdient.
Bestimmen Sie, wer mit dem 3. Kyffhäuser Ehrenamtspreis gewürdigt werden soll und sagen Sie auf diesem Wege „Danke, für das Engagement“.
Geben Sie Ihre Vorschläge bis 18. Juli 2016 im Landratsamt Kyffhäuserkreis, bei der Ehrenamtsagentur ab. Das Formular für den Vorschlag erhalten sie unter: http://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php/ehrenamt_kyf.html oder telefonisch unter: 03632 / 741 – 112.
Der Kyffhäuser Ehrenamtspreis wird in folgenden Kategorien verliehen:
Behinderten-, Alten-, Kranken- und Hospizarbeit,
Kinder- und Jugendarbeit,
Selbsthilfegruppen und Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitsbewusstseins,
Heimat- und Brauchtumspflege,
kulturelles und musikalisches Engagement,
Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen,
Sport
vielfältiges gesellschaftliches Engagement, z.B. in der Familienarbeit, im Tierschutz und -zucht, in Fördervereinen von Kindertagesstätten und Schulen, bei der Integration von Spätaussiedler/innen und anderen Migrant/innen, in der Verkehrssicherheit und Verkehrswacht, in der Umwelterziehung, im Naturschutz oder im kirchlichen Leben.
Ehrenpreis für das Lebenswerk
Wer kann ausgezeichnet werden?
Auf Vorschlag können Einzelpersonen, Vereine, Initiativen und Projekte ausgezeichnet werden, die einen richtungsweisenden und preiswürdigen ehrenamtlichen Beitrag in ihrem Tätigkeitsfeld leisten, wesentlich zum gesellschaftlichen Leben im Kyffhäuserkreis beitragen und Vorbildliches leisten.
Wer kann ehrenamtlich Tätige zur Auszeichnung vorschlagen?
Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Initiativen, Projekte sowie Städte und Gemeinden des Kyffhäuserkreises.