Berlin. Ministerin Andrea Nahles hat ihr Konzept zur Angleichung der Rentenwerte Ost an das Westniveau in einem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz dem Bundeskanzleramt übermittelt. Der Titel lässt einen Schlussstrich unter das Kapitel Rentenüberleitung befürchten. Doch nur eine umfassende Korrektur all der Ungerechtigkeiten würde einen solchen Gesetzesnamen rechtfertigen.
Der Titel "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz" war seitens der SPD bereits in der vergangenen Legislaturperiode kreiert worden. Es sollte auch einen Härtefallfonds umfassen, um die gröbsten Ungerechtigkeiten der Rentenüberleitung zu beheben. Jetzt steckt hinter diesem Titel allein die längst überfällige Angleichung der Rentenwerte Ost an das Westniveau bis 2020 und die Vereinheitlichung der Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die vielen Ungerechtigkeiten, die Krankenschwestern oder Bergleuten der Braunkohleveredlung oder in der DDR Geschiedenen oder Balletttänzerinnen und –tänzern widerfahren sind, werden allerdings nicht beseitigt. In der Wissenschaft oder bei der Reichsbahn Tätige, oder Kunst- und Bauschaffende, deren Versorgungansprüche mit der Rentenüberleitung weitgehend liquidiert wurden, müssen weiterhin mit einem Bruchteil der Versorgung ihrer westdeutschen Altersgefährten auskommen.
Den Ost-Rentenwert endlich an das Westniveau anzugleichen ist richtig, dieser wichtige Schritt hätte aber schon vor zehn Jahren vollzogen werden müssen. Völlig inakzeptabel ist die geplante Abschaffung der Hochwertung der niedrigeren Ostlöhne ab 2020. Damit schafft Ministerin Nahles zukünftige Altersarmut für viele der rund sechs Millionen ostdeutschen Beschäftigten. Die Arbeitsministerin bestraft die Beschäftigten für das niedrige Lohnniveau im Osten. Das ist völlig inakzeptabel.
Dieses Gesetz kann und darf kein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz sein!