Berlin. Staatssekretärin Iris Gleicke redet in Oldisleben Rentenangleichung schön
Die längst überfällige Angleichung der Rentenwerte Ost an das Westniveau bis 2020 ist vom Grundsatz her ein richtiger Schritt, hätte aber schon vor zehn Jahren vollzogen werden müssen. Allerdings ist die Rentenangleichung nur halbherzig und schafft neue Problemfälle.
Die vielen Ungerechtigkeiten, die Krankenschwestern oder Bergleuten der Braunkohleveredlung oder in der DDR Geschiedenen oder Balletttänzerinnen und –tänzern widerfahren sind, werden nicht beseitigt. In der Wissenschaft oder bei der Reichsbahn Tätige, oder Kunst- und Bauschaffende, deren Versorgungansprüche mit der Rentenüberleitung weitgehend liquidiert wurden, müssen weiterhin mit einem Bruchteil der Versorgung ihrer westdeutschen Altersgefährten auskommen.
Völlig inakzeptabel ist die geplante Abschaffung der Hochwertung der niedrigeren Ostlöhne ab 2020. Damit schafft Ministerin Nahles zukünftige Altersarmut für viele der rund sechs Millionen ostdeutschen Beschäftigten. Die Arbeitsministerin bestraft die Beschäftigten für das niedrige Lohnniveau im Osten. Die Hochwertung muss so lange erhalten bleiben, bis die Löhne im Osten das Westniveau erreicht haben.