Berlin. Wem ist es nicht schon passiert: Es gibt wohl keinen Haushalt, wo nicht ausgerechnet kurz nach Erreichen der Garantiezeit – in der Regel die gesetzlich fixierten 2 Jahre - der Akkubohrer, die Waschmaschine oder der Kühlschrank plötzlich ihre Arbeit einstellen. Eine aufwendige oftmals teure Reparatur oder ein Neukauf nagen dann an der Haushaltskasse zum Vorteil der Produzenten und ihren teuren Ersatzteilen. Manche Handys und Smartphones sind sogar so hergestellt, dass sie sich nicht reparieren lassen.
Wirtschaftsrechtler und Verbraucherschützer fordern deshalb transparente Angaben zur Lebensdauer von Produkten, so ähnlich wie beim Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln. Auch der Gesetzgeber - so die Forderung einer Petentin - müsste steuernd eingreifen, um Praktiken zur künstlichen Verkürzung auszuschließen. Profitgier und Wettbewerbsdruck ließen nämlich nachweislich bei so manchem Hersteller haltbare in billigere Teile austauschen. Dies führte zu lebhaften Diskussionen im Petitionsausschuss zwischen Koalition und Opposition.
Kersten Steinke steht auf dem Standpunkt. „dass Langlebigkeit, Reparierbarkeit und sparsamer Umgang mit Ressourcen wesentliche Nachhaltigkeitsfaktoren von Produkten sind. Kurze Produktzyklen nutzen nur den Herstellern.“
Die Fraktion Die Linke hatte deshalb die Bundesregierung in ihrem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem unter anderem Mindestnutzungszeiten festgeschrieben werden sollten. Ein Pkw sollte demnach mindestens fünf Jahre oder 100.000 Kilometer halten, Verschleißteile sind dabei ausgenommen. Für Mobiltelefone sollte eine Mindestnutzungszeit von drei Jahren vorgesehen sein. Verboten werden sollte zudem die feste Verbauung von Akkus oder Batterien.
Beides – sowohl Petition als auch Antrag – wurden von der CDU/CSU/SPD-Koalition abgelehnt.