Kurzmeldungen

Fehlt ein Stück vom Wahlzettel?

Wahlbeauftragter beantwortet Fragen

Sondershausen. In Vorbereitung der Wahlen wurde der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 189 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis) mehrfach von Bürgern mit folgender Frage angesprochen:

„Was bedeutet es eigentlich, dass die rechte obere Ecke am Stimmzettel abgeschnitten ist?“

Dazu folgende Erklärung:
In § 45 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) wird vorgegeben, dass beim Stimmzettel die rechte obere Ecke abgeschnitten oder gelocht werden muss.

Mit Hilfe des Stimmzettels werden für Sehschwache bzw. Sehbehinderte Blindenschablonen hergestellt. Durch die abgeschnittene Ecke können die Blinden den Stimmzettel selbst ohne fremde Hilfe in die Schablone einlegen.

Diese Verfahrensweise wird thüringenweit angewendet.

Das Wahlgeheimnis ist auf jeden Fall gewährleistet.

Pressemitteilungen Landratsamt

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen

Totalschaden unter Alkohol

Esperstedt 20.000 Euro Schaden

Zur Leseliste hinzufügen

Vorsicht Betrug: Täter nutzen originale Telefonnummern

Nordthüringen Vorsicht Phishing

Zur Leseliste hinzufügen

Mülltonne in Flammen

Artern in der Sangerhäuser Straße

Zur Leseliste hinzufügen

Waldbrandgefahr und Übermut

Nordthüringen vermehrt Unfälle mit Zweirädern in Nordthüringen

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor 19 Stunden

Polizei sucht nach Radfahrer

Artern Nach Unfall geflüchtet

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Randale auf Schulgelände

Bad Frankenhausen Spur der Verwüstung hinterlassen

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Vollsperrung zwischen Esperstedt und Udersleben

Udersleben Auswirkungen auf ÖPNV

Zur Leseliste hinzufügen
vor 4 Tagen

Kollision mit Ford

Artern Fahrer unverletzt