Berlin. Das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie lebt auch von der Transparenz des Parlaments. Daher sollen Ausschüsse des Bundestages grundsätzlich öffentlich tagen und wenn möglich über livestream im Internet übertragen werden. Die Dokumente und Protokolle der Ausschüsse sollen ebenfalls öffentlich sein. Ausnahmen sind für begründete Geheimhaltungsbedürfnisse vorgesehen. Dies sieht ein Antrag "Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschussöffentlichkeit" der Linken im Bundestag vor.
Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Nordthüringen, sieht "die Öffentlichkeit hergestellt, wenn der Presse oder Zuhörerinnen und Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse der Zutritt gestattet wird. Öffentliche Sitzungen können als Echtzeitübertragung (Livestream) im Internet übertragen werden. Nur bei bestimmten Geheimhaltungsbedürfnissen oder schutzwürdigen Interessen Einzelner z.B. bei persönlichen Petitionen soll der Ausschuss die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben ausschließen können."