Kurzmeldungen

Straffreiheit bei großem Betrug

https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2014-02/Straffreiheit-bei-grossem-Betrug

Abschaffung des Sonderrechts gefordert

Berlin. Kein Schwarzfahrer und kein Schokoriegeldieb können durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. „Verbrechen werden bestraft – so sieht es das Strafrecht vor. Aber bei Steuerstraftaten gibt es eine Ausnahme: Hier können sich Betuchte von der Strafe freikaufen, unabhängig davon, wie hoch sie sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert haben,“ kommentiert die linke Thüringern Kersten Steinke den in den Bundestag eingebrachten Antrag der Linken zu „Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige abschaffen“.
Straffreiheit wird rechtlich ermöglicht durch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige, gegebenenfalls ergänzt durch eine Geldzahlung für den Verzicht auf Strafverfolgung. Kersten Steinke und DIE LINKE fordern die Abschaffung dieses Sonderrechts für Reiche.

Pressemitteilungen Kersten Steinke

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