Kurzmeldungen

Kurzarbeitergeld

Hinzuverdienst in wichtigen Berufen neu geregelt

Kyffhäuserkreis. Kurzarbeiter können jetzt hinzuverdienen, um Einkommenseinbußen zu vermeiden. Betriebe können flexibel zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Dies hilft in besonders wichtigen Bereichen, wie zum Beispiel der Lebensmittelversorgung. Dort gibt es einerseits Auftragsspitzen und andererseits Personalengpässe. Deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld für diese Branchen gelockert.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das gesamte Einkommen, bestehend aus noch gezahltem Arbeitsentgelt, dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst aus der Nebenbeschäftigung das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe
Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.

Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest. https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BSI-KritisV.pdf

Beispiele für Tätigkeiten, die zu den systemrelevanten Branchen und Berufen gehören, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. der Verkauf oder das Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Diesbezügliche Stellenangebote sind in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit unter https://jobboerse.arbeitsagentur.de zu finden.

Agentur für Arbeit Nordhausen

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen

Totalschaden unter Alkohol

Esperstedt 20.000 Euro Schaden

Zur Leseliste hinzufügen

Vorsicht Betrug: Täter nutzen originale Telefonnummern

Nordthüringen Vorsicht Phishing

Zur Leseliste hinzufügen

Waldbrandgefahr und Übermut

Nordthüringen vermehrt Unfälle mit Zweirädern in Nordthüringen

Zur Leseliste hinzufügen

Flächenbrand auf Feld

Ringleben Feuerwehr kann Ausdehnung verhindern

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor 3 Tagen

Radfahrer verletzt

Bad Frankenhausen Unfall beim Einfahren in den fließenden Verkehr

Zur Leseliste hinzufügen
vor 4 Tagen

Polizei sucht nach Radfahrer

Artern Nach Unfall geflüchtet

Zur Leseliste hinzufügen
vor 6 Tagen

Randale auf Schulgelände

Bad Frankenhausen Spur der Verwüstung hinterlassen

Zur Leseliste hinzufügen
vor 6 Tagen

Vollsperrung zwischen Esperstedt und Udersleben

Udersleben Auswirkungen auf ÖPNV