Berlin. Bereits 2010 wurde eine Petition zu dem damals in der Diskussion befindlichen ungerechten und sozial unausgewogenen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung an den Bundestag gerichtet. Das Anliegen der Petition richtete sich gegen das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages auf dem Niveau von 2011.
Kersten Steinke und ihre Fraktion DIE LINKE haben sich gegen einen negativen Abschluss der Petition entschieden und kritisiert: „Ein grundlegendes Prinzip des Sozialstaates, das Solidarprinzip, ist somit in sein Gegenteil verkehrt worden. Es ist höchst ungerecht, dass sich die Arbeitgeber nicht mehr im gleichen Maße an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen müssen wie die Arbeitnehmer. Künftige Kostensteigerungen werden durch die Zusatzbeiträge allein den Versicherten übergeholfen. Es kann durchaus passieren, dass Zusatzbeiträge von 2 und mehr Prozent des Einkommens gezahlt werden müssen. Menschen mit geringem Einkommen, die jeden Cent umdrehen müssen, sind dann besonders betroffen. Jetzt, wo alle Messen gesungen sind, wurde die Petition von CDU/CSU und SPD abgeschlossen und ad acta gelegt.“