Kurzmeldungen

Schutzmaskenpflicht

https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2020-04/Schutzmaskenpflicht

in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr

Kyffhäuserkreis. Liebe Sondershäuser Bürgerinnen und Bürger,
um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr in Thüringen ab Freitag, den 24.4.2020, verpflichtend. Die Stadt Sondershausen hat deshalb verschiedene Verkaufsstellen eingerichtet. Die Mund-Nasen-Bedeckungen können dort für 1 € pro Stück erworben werden. Dabei gilt: maximal zwei Schutzmasken pro Person, um für alle eine erste Grundversorgung sicherstellen zu können. Die Verkaufsstellen haben dabei folgendermaßen geöffnet:

Mittwoch, 22.04.2020: 14 Uhr – 18 Uhr

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