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Kurzarbeit: Erst anzeigen, danach beantragen!

Arbeitsagentur informiert zum Verfahren

Nordhausen. Bei der Beantragung von Kurzarbeit ist laut Agentur für Arbeit unbedingt Folgendes zu beachten:

Bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird, muss immer zunächst vorher eine Anzeige durch den Arbeitgeber erfolgen!

Im Beispiel: Für Unternehmen, die für den Monat März Kurzarbeitergeld beziehen möchten, muss die Anzeige bis zum 31.03.2020 der zuständigen Arbeitsagentur vorliegen. Der Antrag auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes kann im nachfolgenden Monat gestellt werden.

Die Anzeige kann schnell, sicher und jederzeit online über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit erstellt und eingereicht werden. https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Alle Angaben vollständig eintragen – Was ist wichtig?

Nur mit Betriebsnummer ist eine Zuordnung des Betriebes möglich

Aktuelle Anschrift des Betriebes und Kontaktdaten

Zeitraum –Kalendermonate für welche ein Ausfall zu erwarten ist. Hier sind später Verlängerungen oder auch Abkürzungen möglich

Ist der Gesamtbetrieb oder nur eine Abteilung betroffen?

Welche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit haben die Arbeitnehmer?
Die Voraussichtliche Arbeitszeit während Kurzarbeit kann geschätzt werden.

Wieviel Arbeitnehmer sind derzeit im Betrieb beschäftigt?

Wieviel Arbeitnehmer werden voraussichtlich in Kurzarbeit sein? (Diese Angabe ist nicht bindend und kann in der Praxis abweichen.)

Gründe zum Arbeitsausfall

Allein das Wort „Corona“ ist nicht ausreichend. Hier sollte kurz und knapp die betriebliche Situation, beispielsweise zu ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Kunden, zu Lieferengpässen, oder zu behördlich angeordneten Schließungen geschildert werden.

Die Beratung zur Anzeige übernimmt der Arbeitgeber-Service durch die persönlichen Ansprechpartner oder über die Hotline 0800 4 5555 20.

Aufgrund der aktuellen Situation ist das Anrufaufkommen stark erhöht. Die Arbeitsagentur verstärkt deutlich in diesen Tagen ihre Anrufbereitschaft, um Arbeitgebern in dieser schwierigen Phase die nötige Sicherheit und Unterstützung geben zu können.

Informationen zur Kurzarbeit sind auch im Internet auf www.arbeitsagentur.de zu finden. Darüber hinaus wird auf Videos über den Anbieter Youtube zu Voraussetzungen und zum Verfahren bei Kurzarbeit verwiesen:

https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs

https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI

Pressemitteilung Agentur für Arbeit

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