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DGB fordert Anerkennung von Covid-19 als Dienstunfall

DGB: Bei Infektionen im Dienst muss der Dienstherr Verantwortung übernehmen

Erfurt. Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung auf, die Anerkennung von Covid-19 als Dienstunfall für Thüringer Beamtinnen und Beamte zu erleichtern. „Das Land Schleswig-Holstein hat im Februar vorgelegt und Kriterien veröffentlicht, um die Anerkennung einer Erkrankung an Covid-19 als Dienstunfall einfacher zu machen. Das geht in die richtige Richtung. Wichtig ist auch, dass die Regelungen für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen gelten. Deswegen ist eine Orientierung an den Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sinnvoll.“ In Thüringen wurde nach Kenntnis des DGB noch keine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt, weil es bei Virusinfektionen naturgemäß schwierig ist, den ganz genauen Infektionsmoment nachzuweisen. Allerdings gibt es Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen die Ablehnung.

Enger persönlicher Kontakt gehört für Erzieher und Lehrerinnen zu ihrem Arbeitsalltag. Die Polizei und kommunale Ordnungsbehörden müssen Ordnungsmaßnahmen, auch gegen Widerstände, durchsetzen. Gerade die Durchsetzung der Corona-Regeln ist eine Herausforderung. „Es zeigt sich zunehmend, dass manche an Covid-19-Erkrankte mit Langzeitfolgen kämpfen. Wer mit und für Menschen arbeitet, kann sich bei der Arbeit infizieren. Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passiert, müssen die Betroffenen finanziell abgesichert sein. Jede Regelung zur Anerkennung der Erkrankung als Dienst- oder Arbeitsunfall ist nur dann gut, wenn sie wirklich greift und die Beweisführung auch tatsächlich erleichtert. Wir fordern den Dienstherrn auf, ein Signal zu setzen und dem Weg Schleswig-Holsteins zu folgen.“, sagte Rudolph.

Reiner Sörgel EVG/DGB

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