Kurzmeldungen

Aktuelle Hinweise zur neuen Allgemeinverfügung

vom Landratsamt Kyffhäuserkreis

Kyffhäuserkreis. Aufgrund mehrerer Nachfragen möchten wir nochmals Hinweise zu unserer aktuellen Allgemeinverfügung geben:

Die Vorlage eines negativen Testergebnisses (3G-Regelung) nach § 10 Abs. 1 oder 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO ist erforderlich:

·         bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei Überschreiten von mehr als 50 Personen  

·         bei nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei Überschreiten von mehr als 20 Personen

Öffentliche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig:

·         unter freiem Himmel bei mehr als 300 Teilnehmern

·         in geschlossenen Räumen bei mehr als 150 Teilnehmern

In der aktuellen Allgemeinverfügung vom 18.10.2021 wurde keine Teilnehmerbegrenzung für die o.g. Veranstaltungen festgelegt.

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