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Allgemeinverfügung ab 11.03.2021 – Öffnung von Kitas und Schulen

Der Kyffhäuserkreis erlässt zu Donnerstag, den 11.03.2021 eine neue Allgemeinverfügung und öffnet damit die Kindertageseinrichungen und Kindertagespflege, sowie den Unterricht in den Klassenstufen 1 bis 6 unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in festen Lerngruppen.

Kyffhäuserkreis. Die Klassenstufen 7 bis 12 sowie die berufsbildenden Schulen und Internate bleiben weiter geschlossen. Diese Schließung wird erst aufgehoben, wenn der Inzidenzwert innerhalb von 7 Tagen ununterbrochen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt. Abweichend hiervon findet Präsenzunterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, Schüler der Abschlussklassen und Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen statt.
Für Schüler im Präsenzunterricht ab Klassenstufe 7 ist das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske im gesamten Schulgebäude Pflicht.

Nähere Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. qualifizierten Gesichtsmaske im öffentlichen Raum und den Regelungen für Krankenhäuser und stationären Einrichtungen der Pflege entnehmen Sie bitte der aktuellen Allgemeinverfügung, welche am Donnerstag, den 11.03.2021 in der Thüringer Allgemeinen veröffentlich wird und auf der Internetseite des Kyffhäuserkreises unter www.kyffhaeuser.de auf der Startseite unter der Rubrik „Allgemeinverfügungen“ einsehbar ist.

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