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Land und Leute

Reiserückkehrer aus dem Ausland

wichtige Informationen vom Landratsamt

Kyffhäuserkreis. Mit dem Ferienende steigt das Risiko, dass das Coronavirus aus dem Ausland mit nach Deutschland gebracht wird. Das Bundesgesundheitsministerium hat deshalb eine neue Verordnung zur Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen, die seit dem 8. August gilt. Sie will mit der Ausweitung der Testungen das Risiko der Einschleppung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aus dem Ausland durch Reisende minimieren.

Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist und in den Kyffhäuserkreis nach Hause zurückkehrt, muss Folgendes beachten:

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Innerhalb der ersten 72 Stunden nach Einreise ist ein Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 noch kostenlos. Danach müssen die Kosten vom Bürger selbst getragen werden. Ein Test bereits im Urlaubsland darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein und muss in deutscher bzw. englischer Sprache vorliegen. Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt, kann sich ebenfalls innerhalb der ersten 72 Stunden kostenlos testen lassen.

Für einen Test gibt es folgende Möglichkeiten:

1.    Sie bringen ein negatives Testergebnis aus dem Urlaubsland mit, welches nicht älter als 48 Stunden ist. Es muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.

2.    Oder Sie lassen sich gleich am Flughafen testen oder am Bahnhof oder an Grenzübergängen, an denen bereits Abstrich-Stellen eingerichtet sind.

3.    Oder Sie melden Sich bei Ihrem Hausarzt und bitten um einen Test oder einen Termin an der Abstrich-Stelle in Bad Frankenhausen (Vermittlung über das Gesundheitsamt in SDH)

Solange Sie kein negatives Testergebnis vorliegen haben, müssen Sie sich in Selbstisolierung begeben und unbedingt zu Hause bleiben.

Sie erreichen das Gesundheitsamt für Ihre Meldung und die Terminabsprache für die Abstrich-Stelle unter der Corona-Hotline des Kyffhäuserkreises:
03632 741 444 (Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr)

 

Welche Gegenden und Länder als Risikogebiete ausgewiesen sind und was die Grundlage dieser Entscheidungen sind, finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Kurzfristige Änderungen, insbesondere eine Erweiterung der Liste, sind täglich möglich. Entsprechend sollten sowohl bei Reiseantritt als auch vor der Rückkehr nach Deutschland die Liste des Robert Koch-Instituts beachtet werden. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Kontakt Gesundheitsamt Kyffhäuserkreis:

Edmund- König-Str. 7

99706 Sondershausen

Mail: gsa@kyffhaeuser.de

Tel.   siehe Corona-Hotline

Fax:  03632 741 472

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